Leistungen

Unser Tagespflege- und Betreuungskonzept

Als Teil der Medicare Group bieten wir Ihnen einen hohen Pflegestandard sowie ein breit gefächertes Leistungsspektrum.

 

Wir unterstützen Sie dabei, bei Krankheit oder im fortgeschrittenen Alter, weiter in Ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben. Unsere gut ausgebildeten und erfahrenen Pflegekräfte erbringen sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung; hierzu gehört beispielsweise die Behandlungspflege. Diese dient dazu, erkrankte Menschen zu heilen oder die Symptome so weit abzuschwächen, dass ein angenehmes Leben trotz Krankheit möglich ist. Nach ärztlicher Verordnung verabreichen wir Medikamente und Injektionen, versorgen Wunden, wechseln Verbände und messen den Blutdruck. Ein weiterer Schwerpunkt unseres Pflegediensts in Rodgau liegt auf der Intensivpflege. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Heimbeatmung und überwachen Ihr Beatmungsgerät. Wir nehmen intensivmedizinische Behandlungen in Absprache mit Ihren Ärzten vor, beispielsweise, wenn eine regelmäßige Dialyse erforderlich ist. Selbstverständlich können Sie sich auch für die Palliativversorgung an uns wenden.

 

Wir stehen Ihnen 24 Stunden am Tag zu Diensten, beraten und betreuen Sie auf Wunsch in mehreren Sprachen. Mehr zu unserem Leitbild erfahren Sie hier.

Behandlungspflege nach SGB V

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören die Wundversorgung, Injektionen, RR-Messung, Katheter- und Stomaversorgung, künstliche Ernährung, Intensivpflege, Wechsel von Verbänden und Hilfe bei medizinischen Geräten. Die behandlungspflegerischen Maßnahmen werden immer von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und dann bei Ihnen zuhause durch unser quallifiziertes Pflegepersonal durchgeführt.

Grundpflege nach Pflegeversicherungs­gesetz SGB XI

Mit der Grundpflege unterstützen wir Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstständigkeit. Sie umfasst die Reinigung des Körpers durch Gnaz- oder Teilwaschungen und bei wiederkehrenden Tätigkeiten in den Bereichen der Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftschaftlicher Versorgung. Unsere Leistungen werden durch Ihre Pflegekasse finanziert.

Häusliche Betreuung

Für unsere Patienten steht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung! Damit Sie sich zu Hause glücklich, sicher und unabhängig fühlen. Zudem unterstützen, begleiten und aktivieren Sie oder Ihren Angehörigen bei seinem Alltag. Fähigkeiten und Möglichkeiten werden erkannt und gefördert. Verlorengegangenes wird wiedergewonnen und gesichert. Dazu können Begleitungen zum Arzt, Einkaufen, Frisör und zu Behördengängen zählen. Auf individuellen Wunsch stehen auch Freizeitaktivitäten zur Verfügung

Hauswirtschaftliche Hilfe

Unser Pflegeteam übernimmt in der Hauswirtschaft von Ihnen oder Ihrem Angehörigen verschiede Aufgaben. Hierbei verfügen wir über hygienische und spezifische Kenntnisse. Gerade bei Personen mit Infektionskrankheiten ist dieses Wissen von enormer Bedeutung. Zu unseren Aufgaben gehören die Flächenreinigung, Flächendesinfektion, Wäscheversorgung, Abfallentsorgung, der einwandfreie Umgang mit Lebensmitteln und die Küchenhygiene.

Aufklärung und Beratung

Gerne nehmen wir uns die Zeit und kommen für Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI zu Ihnen nach Hause. In unserem Beratungs- und Aufklärungsgespräch bauen wir ein gegenseitiges Vertrauenverhältnis auf und milder dadurch Bedenken oder Ängste. Unser Pflegepersonal schätzt den Pflegebedarf ein und gemeinsam wird festegelegt welchen Teil der häuslichen Pflege unser Personal übernimmt und welcher beim pflegenden Angehörigen bleibt. Unsere zuverlässigen Pflegekräfte stehen Ihnen daher auch bei spezifischen häuslichen Pflegebedürfnissen, die zum Beispiel durch Alzheimer und andere verwandte Demenzerkrankungen entstehen können, liebevoll und erfahren zur Seite.

Verhinderungspflege

Unser Pflegepersonal fängt ungeplante oder geplante Aufälle des pflegenden Angehörigen im Rahmen des Pflegeleistungs­ergänzungsgesetzes (PflEG) § 45b SGB XI auf. Wir übernehmen in der Zeit der Verhinderung alle Aufgaben und Verrichtungen der Pflegeperson und schließen somit die Versorgungslücke. Der pflegende Angehörige wird entlastet und hat währenddessen eine sorglose Zeit. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie noch Fragen bezüglich der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI haben.

Serviceleistungen

Nicht alle Leistungen, die sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wünschen, werden von den Pflegekassen übernommen. Jedoch sind für die ein oder andere Familie genau diese Leistungen entscheidend. Wir bieten Ihnen daher über die Pflegekassenleistungen hinaus weitere Leistungen an, die den individuellen Ansprüchen gerecht werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Privatleistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen gesondert in Rechnung gestellt werden.